Hornlosigkeit unbedingt im VOST-Herdbuch melden!

Im Gegensatz zu vielen anderen Merkmalen, wird die Hornlosigkeit bei Kälbern nicht mit der Geburtsmeldung standardmäßig erfasst. Neugeborene, auch ohne Hörner, werden daher standardmäßig als behörnt in die Zuchtpapiere eingetragen und somit als „nicht hornlos“ im Herdbuch geführt.

Hornlose Tiere sind aber gefragt und können bei amtlicher Bestätigung auch höhere Verkaufspreise bei der Vermarktung erzielen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre hornlosen Jungtiere beim VOST registrieren zu lassen!

Kälber, denen keine Hörner wachsen und deren Hornlosigkeit aufgrund der Abstammung auch nachvollziehbar ist, können ganz einfach beim VOST-Herdbuch eingetragen werden. Nutzen Sie dafür dieses Online-Formular. Gern sind wir auch telefonisch unter 0491-8004-130 für Sie da.

Online-FormularMeldung Hornlosigkeit

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