Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VOST eGSamenlieferungen, Besamungen und Embryotransfer

1.    Allgemeine Bestimmungen
1.1.    Angebote und Verkäufe von Sperma und Embryonen sowie die Dienstleistungen im Rahmen der Besamung und des Embryotransfers von Seiten der VOST eG erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen VOST eG und deren Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme von Samen, Embryonen oder Dienstleistungen der Mitarbeiter der VOST eG gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen der Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2.    Diese Bedingungen gelten zwischen VOST eG sowie deren Mitgliedern und sonstigen Kunden, im Folgenden kurz - Kunden - genannt.
1.3.    Alle abweichenden Vereinbarungen zwischen VOST eG und den Kunden von Spermazukäufen, Embryonenzukäufen oder Dienstleistungen auf diesem Gebiet bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Mitarbeiter von VOST eG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Bestätigung hinausgehen.
1.4.    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit Kaufleuten für beide Parteien der Sitz der VOST eG in Leer.
1.5.    Die VOST eG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

2.    Auftragsverhältnis
2.1.    Die Auftragserteilung betrifft die Bereitstellung des Samens und die Durchführung der Besamung, es sei denn, dass ausdrücklich nur eine Samenlieferung vereinbart worden ist.
2.2.    Mit dem Auftrag erklärt der Kunde zugleich, dass das zu besamende oder für einen Embryotransfer (im Folgenden ET) angemeldete Tier sich in seinem Eigentum befindet oder er darüber verfügungsberechtigt ist und das Tier für die Besamung brünstig ist.
2.3.    Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, für den jeweiligen Auftrag und die künftigen Folgeaufträge

  • nur gesunde Tiere zur Besamung und zum ET (ET-Spendertiere oder ET-Empfängertiere) vorzustellen
  • die zu besamenden Tiere oder ET-Rinder an einem mit einem Pkw erreichbaren Standort angebunden bereitzuhalten
  • eine Hilfskraft auf Anforderung zur Verfügung zu stellen
  • für einen unverwechselbaren Identitätsnachweis der zu besamenden Tiere zu sorgen (Ohrmarke)
  • anhand der Verpackung festzustellen, ob das gewünschte Sperma verwendet wird und die demgemäßen Besamungsaufzeichnungen richtig erfolgen, wobei insoweit eine Haftung für Spermaverwechslungen ausgeschlossen wird
  • die Aufzeichnungen über die Besamung innerhalb der gesetzlichen Frist aufzubewahren und auf Verlangen zur Einsichtnahme den Mitarbeitern der VOST eG zur Verfügung zu stellen

2.4.    Die Besamung durch den von der VOST eG beauftragten Tierarzt oder Tierzuchttechniker gilt für den Auftrag und die Folgeaufträge während des laufenden Ge-schäftsjahres als vereinbart. Der Betrieb hat die Besamung vom ihm zugewiesenen Techniker durchführen zu lassen.
2.5.    Die Besamung erfolgt am Tag der Anmeldung, soweit nicht bestimmte Fristen ausdrücklich vereinbart sind. Fristen zur Auftragserteilung und Durchführung werden zu Beginn der Besamungssaison bekannt gegeben. VOST eG kann besamungsfreie Tage und Besamungspausen festsetzen, die zu Beginn der Besamungssaison bekannt gegeben werden.
2.6.    Der Auftrag bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht auf die Übertragung oder Bereitstellung einer Samenportion eines bestimmten Bullen. Soweit Samen eines bestimmten vom Kunden gewünschten Bullen nicht bereitgestellt werden kann, ist die VOST eG zur Bereitstellung oder Übertragung von Samen eines anderen Bullen der gleichen Preisklasse berechtigt.
2.7.    Wenn die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.3. nicht erfüllt werden, kann VOST eG den Auftrag zurückweisen bzw. vom Auftrag zurücktreten und Ersatz ihres Aufwan-des verlangen.
2.8.    Wird die Erfüllung des Auftrages durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder ähnliche Umstände - auch bei den Lieferanten der Genossenschaft - unmöglich oder übermäßig erschwert, wird VOST eG für die Dauer der Behinderung von der Erfüllung des Auftrages befreit. Dies gilt insbesondere auch für witterungsbedingte Transporterschwernisse durch besonders hohe oder besonders niedrige Temperaturen, bei denen ohne besondere Vorkehrungen oder Ausgleichsmaßnahmen die Gefahr des Schadens für die Lieferung droht.
2.9.    Der VOST führt den ET nach den aktuellen Regeln der Wissenschaft und im Ein-klang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften durch; er gibt keine Garantien zum Erfolg beim ET.

3.    Zukauf von Sperma und Embryonen
3.1.    Der Zukauf von Sperma und Embryonen soll schriftlich unter Angabe der Art und Anzahl der gewünschten Lieferung erfolgen. Maßgebend ist die Auftragsbestätigung der VOST eG.
3.2.    VOST eG wird nach den jeweiligen Kauf- oder Importmöglichkeiten bemüht sein, den Auftrag zu erfüllen, ohne aber eine Garantie für die Lieferung übernehmen zu können. Die Pflichten der VOST eG werden durch die jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Kauf- und Importmöglichkeiten zum Zeitpunkt des Auftrages begrenzt.
3.3.    Das Mitglied ist verpflichtet, die von ihm bestellten Spermaportionen und Embryonen abzunehmen. Die Übergabe erfolgt unmittelbar nach Lieferung an VOST eG und wird sodann in Rechnung gestellt. Die bestellten Spermaportionen und Embryonen werden nach der Lieferung an die Genossenschaft dem Besteller in Rechnung ge-stellt. Die Nebenkosten der Beschaffung von Sperma anderer Stationen und der Ein-satzfähigkeit (Besamungserlaubnis, Herdbuchaufnahme, Transport etc.) gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers.
Wird der Versand oder die Übergabe auf Wunsch oder auf Grund Verschuldens des Auftraggebers verzögert, so lagert die VOST eG die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versand- oder Übergabebereitschaft durch die VOST eG.
3.4.    Spermalieferungen, die direkt durch Drittlieferanten an das Mitglied erfolgen, sind durch unterschriebenen Bestellschein der VOST eG nachzuweisen. Nicht über VOST eG bezogene Spermaportionen werden von VOST eG gegenüber dem Mitglied mit einer Gebühr belegt, die die Kosten für Datenqualifizierung und Abstammungsregistrierung abdeckt.
3.5.    Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Datenerfassung und -weiterverarbeitung ist das Mitglied, welches zugekauftes Sperma nicht durch die VOST eG versamen lässt, verpflichtet, die besamungsrelevanten Daten unverzüglich an die VOST eG zu melden.

4.    Beschaffenheitsvereinbarung
4.1.    VOST eG sichert Identität des eigenproduzierten Spermas von den jeweils angegebenen Bullen sowie des Embryos von den jeweils angegebenen Elterntieren zu, die in dem jeweiligen Lieferschein angegeben sind.
4.2.    Soweit der Kunde keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen hat, die von VOST eG schriftlich zu bestätigen ist, ist VOST eG berechtigt, den Samen eines Bullen einer entsprechenden Preisklasse bzw. ein Embryo einer der Bestellung ent-sprechenden Preisklasse nach freier Wahl zu liefern. Auch insoweit sichert VOST eG lediglich die Lieferung des auf dem Lieferschein angegebenen Samens bzw. Embryos zu.
4.3.    Die Angaben im Katalog erfolgen nach dem jeweiligen Wissensstand und Erfah-rungsstand von VOST eG, sie erheben keinen Anspruch auf wissenschaftliche Genau-igkeit.
4.4.    Die Angaben zu Zuchtwerten und Leistungsdaten basieren auf den Grundlagen der staatlich anerkannten Leistungsprüfung und mit der Zuchtwertschätzung beauftragten staatlich anerkannten Rechenstellen, die VOST eG weitergibt, für deren Richtigkeit sie jedoch nicht haftet.
4.5.    Angaben zum Gesundheitsstatus und zu gendiagnostischen Untersuchungsergebnis-sen basieren auf Untersuchungsergebnissen von selbständigen Tierärzten und selb-ständigen oder anerkannten Untersuchungslabors. Auch diese Angaben gibt VOST eG lediglich weiter, ohne für deren Richtigkeit einzustehen.
4.6.    Für züchterische Erfolge und den Befruchtungserfolg des eingesetzten Spermas und der Embryonen übernimmt VOST eG keine Zusage. Das Erfolgsrisiko verbleibt aus-schließlich beim Kunden.
4.7.    VOST eG geht bei allen Zukäufen von Sperma und Embryonen davon aus, dass die vom Lieferanten angegebenen Abstammungsunterlagen und Qualitätshinweise richtig sind. Als beweisfähige Unterlagen sind insbesondere die Zuchtbescheinigung und die Bluttypenkarte bzw. DNA-Mikrosatellitenkarte sowie die begleitenden Veterinäratteste und sonstige Untersuchungsergebnisse ausreichend. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt VOST eG nicht, da sie sie auch nicht überprüfen kann.
4.8.    Für direkt bestelltes und über VOST eG bezogenes Fremdsperma übernimmt VOST eG keinerlei Gewährleistung. Dies betrifft insbesondere Abstammungen und Qualitätshinweise.

5.    Haftung
a)
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Solche Schäden sind also ausdrücklich von Haftungsbe-schränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgenommen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Halt-barkeitsgarantie erfasst ist.
b)
Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
c)
Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers bei Verkauf einer Sache ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6.    Eigentumsvorbehalt
Das bestellte Sperma und die Embryonen bleiben bis zu vollen Bezahlung des Lieferprei-ses oder aller Gebühren und Forderungen, die VOST eG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum von VOST eG, solange sie nicht eingesetzt sind.

7.    Zahlung
7.1.    Der Vorstand der VOST eG beschließt Preise und Gebühren für alle Lieferungen und Dienstleistungen. Diese Preise und Gebühren werden bekannt gemacht in den Veröf-fentlichungen der Genossenschaft.
7.2.    Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.
7.3.    Die Genossenschaft ist berechtigt, die fälligen Preise und Gebühren im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen, sofern das Mitglied nicht ausdrücklich widerspricht. Das Mitglied ist verpflichtet, VOST eG eine SEPA-Lastschriftermächtigung zu erteilen. Dies gilt insbesondere für das Inkasso von Zukaufsperma. Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt die VOST eG den Vertragspartner bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigt die Genossenschaft den Vertragspartner spätestens einen Werktag vor der ers-ten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeeinzüge.
7.4.    Eine Scheckzahlung ist nur zulässig, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist. Wird per Scheck gezahlt, gilt erst die unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto von VOST eG als Zahlung.
7.5.    Leistet der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist von 10 Tagen, ist VOST eG berechtigt, gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweili-gen Diskontsatz der EZB zu erheben. Weiter ist VOST eG berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro pro erfolgte Mahnung zu erheben.
7.6.    Wenn und soweit der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, ist VOST eG berech-tigt, weitere Leistungen von einer Barzahlung abhängig zu machen.

8.    Datenschutz und salvatorische Klausel
8.1.    Die VOST eG ist berechtigt, ihr zugehende Daten gemäß der EU Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und nach Maßga-be der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten bzw. einzusetzen.
8.2.    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen mit Mitgliedern oder Kunden der VOST eG unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.